Verantwortlicher Sachverständiger
für die Vermessung im Bauwesen eingetragen durch die Bayerische Ingenieurkammer-Bau
Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung BayBO im Jahre 1998 hatte die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zum Ziel, aber auch die Dezentralisierung von Kontrollaufgaben.
Als verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen übernehmen wir Aufgaben, die vorher von der unteren Baubehörde getätigt wurden. Insbesondere bescheinigen wir die Einhaltung der in den Bauvorlagen festgelegten Grundfläche und Lage des Bauvorhabens.
Wir achten auf die Einhaltung der Grenzabstände und stellen eine Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde aus.
Ihr Gebäude steht nun da, wohin es der Architekt geplant hat. Langwierige Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn gehen Sie so gekonnt aus dem Weg.
Wir bieten Ihnen:
- Einen qualifizierten Lage- und Höhenplan als Planungsgrundlage für den Architekten und als Bauvorlage
- Schnurgerüstabsteckung und Höhenkontrolle
- Überprüfung der Grenzpunkte
- Einmessbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde nach Art 72 BayBO
- Sohlhöhenkontrolle für Baugruben, Kies- und Sandwerke
- Gebäudeeinmessung als “Hoheitliche Aufgabe” für das amtliche Kataster
Bamberger Str. 47
91301 Forchheim
Fon: +49 (09191) 97 03 65
Fax: +49 (09191) 97 03 66
Teufelsgraben 55
96049 Bamberg
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