Parzellierung von Baugebieten durch Sonderung

für Bauträger, Städte- und Gemeinden zum Zwecke einer beschleunigten Grundbucheintragung

Sonderung

Die Durchführung einer "Sonderung" (Zurückstellung der Abmarkung) erfolgt hauptsächlich im Rahmen von größeren Erschließungsmaßnahmen. Hierbei wird zunächst die Umfahrung der betroffenen Grundstücke vermessungstechnisch durch das Vermessungsamt hergestellt. Auf Grundlage des Bebauungsplans wird dann von uns eine exakte Einrechnung der neuen Grundstücke vorgenommen. Diese Einrechnung basiert auf den vorliegenden Planungsunterlagen und dem aktuellen Stand der Flurkarte. Die ermittelten Daten bilden gleichzeitig die Grundlage für die Kanal-, Straßen- und Gebäudeabsteckung. Das „gefährliche Leben“ der Grenzsteine im Baugebiet wird entschärft, weil die Abmarkung erst nach Beendigung der Baumaßnahmen im Rahmen der Schlussvermessung vom Vermessungsamt durchgeführt wird.

Das Verfahren ist vor allem bei Erschließungsmaßnahmen vorteilhaft, wenn zu befürchten ist, dass die neuen Grenzzeichen nach der Abmarkung durch Erdbewegungen und Bauarbeiten zerstört werden könnten. Ein erheblicher Arbeits- und Kostenaufwand wird vermieden, wenn in diesen Fällen die amtliche Vermessung und Abmarkung der neuen Grundstücksgrenzen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen zurückgestellt werden.

Zur Abwicklung eines zügigen Grundstücksverkaufs, vor und während der Fertigstellung der Erschließungsbaumaßnahmen, ist die genaue Grundstücksparzellierung (Sonderung) und die exakte Straßenrandabsteckung (Grundstücksgrenzen) besonders wichtig.

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